Bürgerinitiative Sophienterrasse Hamburg, 05.10.2007

Bebauungsplan-Entwurf Harvestehude 13, Projekt Sophienterrasse


Forderungen an Politik, Baudezernat und Bauherren


1. Verkehrserschließung

    1. Verlagerung der Tiefgaragen Ausfahrt am Mittelweg nach Süden, das heißt weg vom Altenheim auf die Südseite der „Villa“ (Mittelweg 110/111)

    2. Unterirdische Verbindung der Tiefgaragen der Teilfelder 2, 3 und 4, durch die ein Zu- und Abfluss des dem Teilfeld 2 zugeordneten Verkehrs zum beziehungsweise vom Mittelweg realisiert wird. Bebauungsplan: Die Abfahrt zum Mittelweg ist zwingend vorzuschreiben.

    3. Schaffung einer zusätzlichen ober- oder unterirdischen Zu- und Abfahrt vom Mittelweg für Anlieferverkehr, Besucher, Handwerker, Taxis etc. bis zur westlichen Grenze des Teilfeldes 2. Bebauungsplan: Geh- und Fahrrecht muß gewährleistet werden. Mindesthöhe muß auch für kleine LKW, wie dem „Sprinter“ gewährleistet sein (Lichte Höhe minimal ....m)

    4. Gewährleistung einer auskömmlichen Zu- und Abfahrt auch für Anlieferverkehr, Besucher, Handwerker, Taxis etc. in den Teilfeldern 1, 2 und A vom Harvestehuder Weg aus.

    5. Schaffung eines zusätzlichen Ver- und Entsorgungsweges am Harvestehuder Weg für TF1 an der nördlichen Grundstücksgrenze oberirdisch im Bereich des vorhandenen Weges.

    6. Für den Fall der Nutzung der ehemaligen Kommandantur („Sophie“) durch ein gesetzlich zulässiges Hotel: Hotelanlieferung (tägliche Ver- und Entsorgung) über den Mittelweg oder den Harvestehuder Weg mit Ausnahme von Großanlieferungen mit sehr geringer Frequenz, wie Möbelwagen. Lärmschutz vor LKW (z.B. Kühlaggegate) und Zeitbeschränkungen der Zulieferungen im Rahmen der Baugenehmigungen.

    7. Fußläufiger Zugang vom Mittelweg, insbesondere vom Altenheim aus in das Quartier.


2. Nutzung des Quartiers

    1. Beschränkung auf maximal 130 Wohneinheiten


3. Nutzung der „Sophie“

    1. Verbindliche Begrenzung der Hotelnutzung auf max. 70 Zimmer

    2. Verbindlicher Ausschluss einer späteren Umwandlung des geplanten Fremdenheimes / Pension (boarding house) und der Wohnungen in weitere Hotelnutzung.

    3. Verbindlicher Ausschluß zusätzlicher Verkehr erzeugender Hotelnutzung wie größeres Restaurant, Konferenzräume, Familienfeiern etc.