die
grundsätzlich sehr erfreuliche
Nachricht über den in der Sitzung des
Stadtplanungsauschusses am 9.10.07
erreichten Kompromiss hat viele
von Ihnen bereits gestern mit dem Artikel
im Abendblatt erreicht (Anlage).
Der
Ausschuss hat einstimmig votiert -
alle drei Parteien! - den B-Planentwurf
zur Auslegung freizugegeben und zwar in
Verbindung mit unserem
Forderungskatalog,
den wir am 5.10.07 in unserer letzten
Versammlung
diskutiert und verabschiedet haben.
Bei
diesem Beschluss handelt es sich
nach unserer Information um einen
Prüfautrag der Politiker an die
Verwaltung. Er wird zusammen mit dem
B-Planentwurf öffentlich ausgelegt und
enthält unsere Forderungen als
gewichtige (Initial-)Einwendung gegen
diesen Entwurf, welche die Behörde
unbedingt berücksichtigen muss.
Mit
dem Beschluss eröffnet sich nun
die realistische Chance, alle planungs-
rechtlichen Schritte noch vor der Wahl im
Februar 08 abzuschließen.
Unter diesem Zeit- und Erfolgsdruck
für Politik, Baudezernat und
Bauherrn (Frankonia) konnten wir ein hohes
Maß an Kompromissbereitschaft
dieser drei Beteiligten für uns nutzen:
Unsere
Forderungen (Anlage) wurden
unmittelbar vor der Sitzung unter den
drei Beteiligten mit Konsens verhandelt,
dieser soll mit wenigen Einschränkungen
vollständig umgesetzt werden.
In der Sitzung, unmittelbar vor der
Abstimmung und Ihr Einverständnis
voraussetzend haben wir dann
folgenden Einschränkungen zugestimmt:
1.1
Die Verlagerung der TG- Anbindung an
den Mittelweg 110/111:
Dies soll wegen
des Platzbedarfs von Zufahrt plus TG- Anbindung nicht
möglich sein,
da dort große Bäume infolge der Beschädigung
des Wurzelwerkes
gefällt werden müssten (Das
werden wir uns, nicht zuletzt im
Interesse
des Seniorenheims, näher ansehen müssen. Wir werden
prüfen, ob nicht eher der
Baukörper des Hauses 3 im Teilefeld 4 mit dessen Verbreiterung
bzw. Verlegung nach Süden
das
Haupthindernis ist).
2.1
Beschränkung auf 120 bis130 WE:
Erhöhung auf 150 WE:
Dies sehen wir als
deutlichen Erfolg, denn eine spätere Erhöhung der bisher
ohnehin geplanten
150 WE durch den Bauherrn ist bei den jetzt sehr großen
Wohnungen - trotz
"Luxussegment" - nicht auszuschließen und würde
entsprechenden Anstieg der Verkehre zur Folge haben.
3.1
Begrenzung der Hotelnutzung auf max.
70 Zimmer:
Hier hat
unsere Forderung 1.6 nach "gesetzlich zulässiger Zimmerzahl"
Priorität, dies werden im Rahmen der WA-Nutzung voraussichtlich
eher
50 Zimmer
sein.
3.2
Ausschluss weiterer
Hotelnutzungen...:
Der
Ausschluss weiterer Nutzungen sollte weniger über die Art der
Nutzung,
wie
"Familienfeiern" etc., sondern über die Zahl der Zimmer/Räume
und
Restaurantplätze definiert werden. Diese Regelung
WA-gebietsverträglicher
Nutzung ist
neu zu formulieren.
Die
Vertreter der drei Parteien
(Führbaum (SPD),Westenberger(CDU), Beck(GAL))
hatten uns vorher Ihr Wort gegeben, dass
sie sich für die Umsetzung unserer
Forderungen einsetzen, d.h. diese umgehend
und verbindlich in die Planunterlagen
einarbeiten werden, soweit keine
gravierenden rechtlichen Hürden entgegenstehen.
Wir
sind der Auffassung, daß wir
damit das Machbare voll erreichen konnten und
werden nun den weiteren Fortgang
überwachen.
Zu
technischen Details des
Verkehrsgutachten des Bauherrn befinden wir uns
auf der Grundlage unser eigenen
Untersuchung noch in fachlicher Diskussion.
Nach
Auslegung des B-Planentwurfes,
voraussichtlich ab Mitte November für
4 Wochen, hat natürlich jeder
betroffene Bürger die Möglichkeit, Einwendungen
vorzubringen.
Wichtig scheint allerdings,sich von
Bürgerseite unmittelbar nach der Auslegung
mit dem Planentwurf zu befassen, weil
seitens des Bauhherrn und der Stadtplanung
ein zügige Vorab-Baugenehmigung
angestrebt wird. Es ist nach unserem Ver-
ständnis nicht ganz
auszuschließen, dass bereits während der Auslegungszeit die
Bauprüfung der Einzelentwürfe
beginnt und sehr späte Einwendungen bei der
Abwägung schwächer
berücksichtigt werden.
Mit nachbarschafltichen Grüßen
Dr. Irmgard Weber Dr.Gottfried von Bismarck Klaus Kaldenberg